Pflichtverletzungen des Mieters können die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
Ist ein Mieter nachweislich für Schimmelbefall in seiner Wohnung verantwortlich, leugnet er dies aber nachdrücklich, kann dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses darstellen. Dies urteilte jüngst der BHG. Der Fall Der Mieter zeigte der Hausverwaltung im Jahr 2010 Schimmelschäden in seiner Wohnung an. Diese führte er auch bauliche Ursachen zurück und minderte…
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